Die Honorare für Psychotherapie richten sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Im Rahmen der Privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfeberechtigung ist Psychotherapie in der Regel erstattungsfähig. Es ist hilfreich, wenn Sie frühzeitig Ihren individuellen Versicherungsvertrag daraufhin prüfen, ob Psychotherapie im Leistungsumfang enthalten ist.
Gesetzliche Krankenkassen
Für Einzeltherapien ist in Ausnahmen auch eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Es muss von Ihnen im Einzelfall geklärt werden, ob eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen in Betracht kommt.
Für Gruppentherapien übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nach vorheriger Antragstellung in der Regel die Kosten.
Selbstzahler
Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten für die Behandlung.