Zugang zur Psychotherapie

Um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, benötigen Sie keinen Überweisungsschein Ihres Haus- oder Kinderarztes. Es ist jedoch ratsam, so früh wie möglich mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Kontakt zu treten und die grundsätzliche Kostenübernahme zu klären. Im Rahmen der fünf sogenannten "probatorischen Sitzungen" besteht die Möglichkeit, die Therapeutin kennenzulernen, eine erste diagnostische Einschätzung zu erhalten und auf Wunsch gemeinsam einen Behandlungsplan zu erstellen. Da Psychotherapie eine durch die Krankenkassen genehmigungspflichtige Leistung ist, muss im Anschluss an die Probatorik die weiterführende Therapie bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle beantragt werden. 

Rahmenbedingungen

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Die Therapiedauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Es können Sitzungskontingente im Umfang einer Kurzzeitbehandlung von etwa 25 Stunden bis hin zu einer Langzeitbehandlung von etwa 50 Stunden beantragt werden. Eine Verkürzung oder darüber hinausgehende Verlängerung ist grundsätzlich möglich.

Das Behandlungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre. Insbesondere bei Kindern ist ein Einbezug der wichtigen Bezugspersonen unbedingt erforderlich. In Ergänzung zu den regulären Therapiestunden finden im Verhältnis 1:4 begleitende Elterngespräche statt.

In bestimmten Fällen kann auch eine nur wenige Sitzungen umfassende (Erziehungs-)Beratung schon hilfreich sein, wobei die Kosten hierfür selbst getragen werden müssen.

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis dürfen Auskünfte an Dritte weitergegeben werden.