Bei Interesse an einem Therapieplatz oder Fragen zu meinem Angebot nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf. Beachten Sie bitte, dass E-Mailverkehr prinzipiell mit einer gewissen Unsicherheit behaftet und die Vertraulichkeit der Datenübermittlung nicht gewährleistet ist.
Um einen Termin für ein Erstgespräch oder zur Psychotherapeutischen Sprechstunde zu vereinbaren, benötigen Sie keinen Überweisungsschein Ihres Haus- oder Kinderarztes. Es ist jedoch ratsam, so früh wie möglich mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Kontakt zu treten und die grundsätzliche Kostenübernahme zu klären.
Im Rahmen der fünf sogenannten "probatorischen Sitzungen" besteht die Möglichkeit, die Therapeutin kennenzulernen, eine erste diagnostische Einschätzung zu erhalten und auf Wunsch gemeinsam einen Behandlungsplan zu erstellen. Art und Umfang der Behandlung richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Es besteht die Möglichkeit, eine Kurzzeitbehandlung im Umfang von 24 Sitzungen aufzunehmen. Diese ist in der Regel antrags- und genehmigungsfrei und kann im Rahmen einer Einzel- oder Gruppenbehandlung stattfinden. Je nach Indikation und Bedarf kann auch eine Kombinationsbehandlung bestehend aus Gruppen- und Einzelterminen sinnvoll sein.
Eine Kurzzeitbehandlung kann bei den meisten Versorgungsträgern in eine Langzeitbehandlung umgewandelt und verlängert werden. Hierzu bedarf es eines individuellen Antrags- und Genehmigungsverfahrens Ihres jeweiligen Versicherungsträgers. Üblicherweise wird hierbei auch das sogenannte Gutachterverfahren (Beihilfe) durchlaufen oder die Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes der Privaten Krankenversicherungen notwendig.
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